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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Leistungen der Crazy JUMP erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (Hausordnung, Haftungserklärung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Crazy JUMP mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Besucher“) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.

1.2 Die Mitarbeiter der Crazy JUMP sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Besucher im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Anmeldeformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen bezüglich der Nutzung des Trampolin-Parks.

2. Vertragsschluss

2.1 Sämtliche in Prospekten, Katalogen und Webseiten enthaltenen Angaben der Crazy JUMP sind zunächst freibleibend und stellen keine rechtsverbindlichen Angebote dar.

2.2 Für den Vertragsabschluss zwischen Crazy JUMP und dem Besucher stellt Crazy JUMP zwei Möglichkeiten zur Verfügung, den Vertragsabschluss im Internet und den Vertragsabschluss in den Räumlichkeiten von Crazy JUMP.
Für den Vertragsabschluss über das Internet gilt das Folgende:
Mit der Buchungsanfrage über www.crazy-jump.de unterbreitet der Besucher der Crazy JUMP ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Dieses Angebot kann die Crazy JUMP innerhalb von drei Arbeitstagen annehmen. Die Crazy JUMP wird dem Besucher nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes per E-Mail zusenden, mit dieser E-Mail nimmt die Crazy JUMP das Angebot an, so dass der Vertrag mit dem Besucher zu Stande kommt. Hat die Crazy JUMP das Angebot nicht bis zum Ablauf des dritten Werktages angenommen, ist es abgelehnt und der Vertrag kommt nicht zu Stande.

2.3 Mit wirksamem Vertragsschluss erwirbt der Besucher das Recht, den Trampolin-Park zu betreten sowie die dort vorhandenen Sportgeräte bestimmungsgemäß am vereinbarten Tag und für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen.
Vertragsabschlüsse sind grundsätzlich verbindlich. Soweit kein Rücktrittsrecht besteht, behält die Crazy JUMP grundsätzlich den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Tritt der Besucher von dem Vertrag zurück (gesetzliches Rücktrittsrechts), sind jedoch ggf. ersparte Aufwendungen anzurechnen. Ersparte Aufwendungen können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgehend vom vereinbarten Gesamtpreis pauschaliert werden, wobei dem Besucher der Nachweis unbenommen bleibt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als gefordert entstanden ist:

• tritt der Besucher in der Zeit vom Vertragsschluss bis zum 6. Tag vor dem vereinbarten Besuchsbeginn vom Vertrag zurück, werden keine Kosten berechnet

• erfolgt der Rücktritt ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Besuchsbeginn, fallen 50 % vom Gesamtpreis an;

Bei Umbuchungen bis zu zwei Stunden vor Besuchsbeginn werden keine Kosten berechnet.

Maßgeblich für die Berechnung des vorgenannten Gesamtpreises sind die Kosten für die gebuchte Besuchszeit (Sprungzeit) inkl. MwSt. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Crazy JUMP.

Es bleibt der Crazy JUMP abweichend von Ziffer 2.4 dieser AGB vorbehalten, einen höheren, konkret zu beziffernden Schaden geltend zu machen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Eintrittspreise. Diese beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2 Der Eintrittspreis im Falle eines Vertragsschlusses vor Ort ist vor Ort in voller Höhe fällig.

3.3 Bei einer Buchung über das Internet kann der Besucher den Eintrittspreis per Kreditkarte, PayPal oder per SOFORT-Überweisung zahlen.

4. Gruppenbuchungen

4.1 Der vereinbarte Termin für eine Gruppenbuchung kann bis maximal sieben Tage vor dem gebuchten Termin auf einen Ausweichtermin verlegt werden, soweit noch Kapazitäten frei sind. Danach ist eine Terminverlegung nicht mehr möglich. Weitere Personen können nachträglich in die Buchung aufgenommen werden, sofern die Anfrage mindestens sieben Tage vor dem gebuchten Termin eingeht und die Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft sind.

4.2 Die Gruppe sollte mindestens 30 Minuten vor dem gebuchten Termin eintreffen. Bei der Ankunft muss sich die Gruppe bei einem zuständigen Mitarbeiter der Crazy JUMP anmelden, der dieser dann den Ablauf der Registrierung erklärt.

4.3 Wenn die Gruppe zu spät eintrifft, hat sie keinen Anspruch darauf, den Trampolin-Park für die volle gebuchte Zeit zu nutzen. Die Crazy JUMP wird sich bemühen, dies trotzdem zu ermöglichen. Dies liegt jedoch im Ermessen der Crazy JUMP.

4.4 Für einen Zeitraum von 30 Minuten beginnend mit Ende der Nutzung der Trampolin-Parkanlage wird ein Partyraum reserviert. Dieser muss anschließend unverzüglich geräumt werden, um für die nächste Party vorbereitet werden zu können.

4.5 Soweit Gruppenmitglieder unter 12 Jahren an der Buchung teilnehmen, verpflichtet sich der buchende Besucher, während des gesamten Aufenthalts diese Gruppenmitglieder zu beaufsichtigen und ist für deren Verhalten verantwortlich.

4.6 Sollte sich ein Gruppenmitglied nicht an die AGB der Crazy JUMP (insb. Hausordnung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise) halten, wird dieses Gruppenmitglied nach Maßgabe der Crazy JUMP aus dem Trampolin-Park und von dessen Gelände verwiesen.

5. Besondere Nutzungsbedingungen

5.1 Kinder unter 2 Jahren können den Trampolin-Park nicht nutzen.
Kinder von 2 – 5 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den gesonderten gekennzeichneten Kleinkinderbereich nutzen.
Kinder von 6 – 12 Jahren können mit einer Begleitperson den gesamten Trampolin-Park nutzen.

5.2 Der Zugang zum Trampolinpark setzt eine eigenverantwortliche, umsichtige und auf einer realistischen Selbsteinschätzung basierende Nutzung voraus. Jeder Besucher muss sich vor Nutzung des Trampolin-Parks über die Funktionsmerkmale der Sportgeräte inklusive etwaiger Risiken und Gefahren, die dortigen Hindernisse sowie über die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen des gesamten Parks ausführlich informieren. Es sind sowohl im Kassenbereich als auch unter www.crazy-jump.de Hinweise zu den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen vorhanden.

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Besucher, dass ihm die vorgenannten wesentlichen Merkmale und Sicherheitsbestimmungen des gesamten Trampolin-Parks inklusive seiner Risiken und Gefahren bekannt sind und der Nutzung des Trampolin-Parks medizinische Gründe nicht entgegenstehen.

5.3 Jeder Besucher ist verpflichtet, sämtliche im Trampolin-Park aushängenden Sicherheitsbestimmungen und –hinweise sowie sonstige dort vorhandenen Regeln zu beachten. Unfälle, Sachschäden und Verletzungen müssen unverzüglich angezeigt werden.
Der Besucher ist verpflichtet, sich an die Weisungen und Vorgaben des Personals zu halten. Insbesondere ist er ausdrücklich verpflichtet, bei der Nutzung des Trampolin-Parks Folgendes zu beachten:
• Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb des gesamten Trampolin-Parks sowie die Nutzung der einzelnen Sportgeräte beeinträchtigen könnten.
• Die Nutzung der Sportgeräte setzt für die körperliche Anstrengung angemessene und sichere Bekleidung voraus. Aus Sicherheits- und Hygienegründen muss jeder Springer Anti-Rutsch-Socken tragen, die der Besucher beim Eintritt bei uns der Crazy JUMP erwerben kann.
• Für eigene der nicht bei uns erworbene Anti-Rutsch-Kinder Socken übernehmen wir keine Haftung.
• Weder die Kleidung noch Gegenstände, die die Besucher am Körper tragen, dürfen scharfe oder spitze Stellen aufweisen.
• Eine Nutzung ist unter Drogen, Medikamenten und/oder Alkoholeinfluss untersagt. Für Medikamente gilt dies nur, soweit durch ihre Einnahme die Fähigkeit zur Nutzung des Trampolin-Parks, insbesondere die Wahrnehmungsfähigkeit und/oder die Fähigkeit des Besuchers eingeschränkt wird, seinen Körper zu beherrschen.
• Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die den Trampolin-Park bzw. die dort vorhandenen Sportgeräte schädigen oder verunreinigen. Abfälle sind ordnungsgemäß zu beseitigen und nur in die jeweils vorgesehenen Mülltonnen und -container zu entsorgen.
• Behälter aus Glas oder splitterndem Kunststoff (Flaschen, Dosen usw.) dürfen zur Vermeidung von Gefahrenquellen im unmittelbaren Bereich der Trampoline nicht mitgeführt und benutzt werden.
• Die Mitarbeiter der Crazy JUMP können, wenn es im eigenen Interesse und/oder zugunsten der Sicherheit der anderen Besucher bzw. Nutzer und/oder für einen ungestörten Betriebsablauf erforderlich ist, bestimmte Handlungen durch Weisungen unterbinden und/ oder den Zugang zur Anlage versagen.
• Bei Nutzungen durch Gruppen, Personenmehrheiten oder Gemeinschaftsveranstaltungen hat regelmäßig ein Gruppenleiter oder Vertreter des Veranstalters für die Einhaltung dieser AGB zu sorgen. Insbesondere obliegt ihm die Aufsichtspflicht.

5.4 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass besonders schwierige Sprünge wie Salto Sprünge auf einem Trampolin besonderer Übung und Erfahrung bedürfen. Missglückte Sprünge insbesondere durch ungeübte Personen können zu schweren Verletzungen führen.

5.5 Jeder Besucher ist verpflichtet, vor der Nutzung des Trampolin-Parks an einer Sicherheitseinweisung durch einen Mitarbeiter der Crazy JUMP teilzunehmen. Nach der Sicherheitseinweisung werden die Besucher nicht unmittelbar durch Mitarbeiter der Crazy JUMP beaufsichtigt.

5.6 Die Aktivitäten sind körperlich anstrengend. Deshalb untersagt die Crazy JUMP schwangeren Frauen den Trampolinpark zu nutzen.

5.7 Den Anweisungen der Mitarbeiter der Crazy JUMP ist zwingend Folge zu leisten.

5.8 Im gesamten Trampolin-Park ist das Rauchen und die Verwendung von Kerzen, Wunderkerzen und/oder sonstigem Feuer verboten.

6. Haftung

6.1 Die Crazy JUMP haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der Crazy JUMP.

6.2 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche der Besucher, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung des Trampolin-Parks entstehen, ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.

6.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht
• bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch die Crazy JUMP. Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wird eine Kardinal pflicht lediglich fahrlässig verletzt (einfache Fahrlässigkeit), so ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Sonstiges

Ist der Besucher Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Crazy JUMP zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Crazy JUMP ist jedoch auch berechtigt, solche Besucher an ihrem Sitz zu verklagen.

 

Stand September 2017

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